Allgemeine Geschäftsbedingungen
LIEFERBEDINGUNGEN
8. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug von 2 %. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz oder der darüber hinausgehende Verzugsschaden berechnet. Sollte es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handeln, werden 5 % über dem Basiszinssatz oder der darüber hinausgehende Verzugsschaden berechnet. Nicht anerkannte Gegenansprüche können vom Besteller weder aufgerechnet noch darf aus diesem Grunde die Zahlung zurückbehalten werden. Alle von uns gewährten Stundungen, insbesondere die durch die Hereinnahme von Wechseln stillschweigend gewährten, können von uns jederzeit widerrufen werden. Unsere Vertreter sind nicht befugt, Zahlungen für uns einzuziehen.
Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (§ 284 BGB) und bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.
9. Haftung für Mängel
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Frist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, außergewöhnliche Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Pflege. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten. Nach unserer Wahl sind die reklamierten Teile unentgeltlich auszubessern oder auszutauschen. Nach mehrfacher fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer entweder eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Beanstandete Ware darf erst nach Vereinbarung an uns zurückgesandt werden. Fehlerhafte Gegenstände, für die wir Ersatz leisten, gehen in unser Eigentum über.
10. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten ist Erfüllungsort Rheine. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist Rheine.
12. Sonstiges
Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
Zusatzbedingungen
Bei Lieferung und Montage von Öfen und sonstigen Anlagen gelten unsere allgemeinen Lieferungsbedingungen mit folgenden Ergänzungen.
Rheine, 1. Januar 2022 Astor ‑ GmbH